Atemschutztauglichkeit

Jedes aktive Feuerwehrmitglied, welches in den Atemschutzdienst eintreten will („Schwerer Atemschutz“: Träger Umluft unabhängiger Atemschutzgeräte), hat sich einer entsprechenden Tauglichkeitsuntersuchung und in der Folge den vorgeschriebenen periodisch wiederkehrenden sowie außertourlichen Kontrolluntersuchungen (z.B. nach schweren Erkrankungen oder vom KDT oder Arzt angeordnet) zu unterziehen.

Ich biete für Sie die komplette Tauglichkeitsuntersuchung, um diese Anforderung für Sie möglichst zeiteffizient und flexibel durchführen zu können.

Im Oö. FWG 2015 (§ 23 Abs.3 Z 2) und auch in der derzeit gültigen Dienstordnung für die öffentlichen Feuerwehren in OÖ vom 22.04.1997 (§ 3 Abs.2 Z 2) wird für die Aufnahme in den aktiven Feuerwehrdienst die gesundheitlichen Eignung gefordert, im Zweifelsfall ist sie nachzuweisen.

Aus dieser Eignung wird abgeleitet, dass vor Eintritt in den aktiven Feuerwehrdienst bei jedem Feuerwehrmitglied der Gesundheitszustand zu evaluieren und im Zweifelsfall die gesundheitliche Eignung für den Feuerwehrdienst durch eine ärztliche Eignungsuntersuchung festzustellen ist.

Die geforderten Untersuchungsinhalte umfassen die Anamnese, den Status (inkl. Größe, Gewicht, BMI), Visus und Farbsehtüchtigkeit, Gehör und zusätzlich Ergometrie (Belastungs-EKG am Fahrrad) und Spirometrie (Atemuntersuchung). Die abschließende ärztliche Beurteilung der Tauglichkeit erfolgt mit Wertungsziffer.




Ihr Herz in guten Händen.






© 2019 Dr. Martinek | designed by Webup



© 2019 Dr. Martinek | designed by Webup